Schwangerenvorsorge  
  Vorsorgeuntersuchungen in der  Schwangerschaft können auch von einer Hebamme  durchgeführt werden.
Oft findet dies in Kooperation mit den behandelnden Gynäkologen statt.
 
   
 
Wichtige Vorsorgetermine:
6.-14.SSW Information über Vorsorge, Geburtsvorbereitung, begleitende Angebote, Anamnese, Beratung
pränatale Diagnostik, Blutentnahme für Blutgruppe, Antikörper, Rötelntest, HB („Eisenwert“), auf Wunsch HIV-Test und Toxoplasmose, Abstrich Chlamydien, Krebsfrüherkennungsuntersuchung (Ärztin)
10. SSW 1. Ultraschall-Screening (Ärztin): Embryo in Gebärmutter ? Herzaktion ?
20.SSW 2. Ultraschall-Screening (Ärztin): innere Organe, Wirbelsäule
24.-27.SSW 2. Blutentnahme zur Antikörperbestimmung, Beratung Arbeitssituation, Kontaktaufnahme Hebamme
30.SSW 3. Ultraschall-Screening (Ärztin): Wachstum des Kindes, Plazentasitz, CTG
ab 32. SSW Blutentnahme für Hepatitis-Test, CTG
ab 34. SSW Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin zur Beantragung von Mutterschaftsgeld (Ärztin/Hebamme), CTG
36.-38.SSW CTG, Abstriche
am Termin CTG, vaginale Untersuchung, evtl. Fruchtwasserspiegelung
ET + 10 Einleitung der Geburt
Die Vorsorgeuntersuchungen finden bis zur 32. Schwangerschaftswoche alle 4 Wochen statt, danach alle
2 Wochen, am Entbindungstermin und darüber hinaus alle 2 Tage.
Die Hebammenberufsordnung gibt nur vor, welche Abstände nicht überschritten werden dürfen. Es ist uns
Hebammen also freigestellt, die Vorsorgeuntersuchung auch in kürzeren Abständen durchzuführen. Wenn es die
Frau beruhigt? Für die Ärzte sind die Mutterschaftsrichtlinien binden, für mich als Hebamme nur ein Orientierung.  

Vorgeschriebene Untersuchungen sind:

  ● Blutdruckmessung   Gewichtkontrolle
  ● Blutentnahme gemäß der Mutterschutzrichtlinien s.o.   Kontrolle von Wassereinlagerungen
  ● Kontrolle des Urins   Kontrolle des kindlichen Herztöne (CTG)
  ● Untersuchung des MM incl. Messung des Scheiden-
     ph´s zur Früherkennung von vaginalen Infektionen,
     die häufig vorzeitige Wehentätigkeit auslösen können
  Feststellung der Lage des Kindes