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Wichtige Vorsorgetermine: |
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6.-14.SSW |
Information über Vorsorge,
Geburtsvorbereitung, begleitende Angebote, Anamnese, Beratung
pränatale Diagnostik,
Blutentnahme
für Blutgruppe, Antikörper, Rötelntest, HB
(„Eisenwert“), auf Wunsch HIV-Test und Toxoplasmose,
Abstrich Chlamydien,
Krebsfrüherkennungsuntersuchung (Ärztin) |
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10. SSW |
1. Ultraschall-Screening (Ärztin):
Embryo in Gebärmutter ? Herzaktion ? |
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20.SSW |
2.
Ultraschall-Screening (Ärztin): innere Organe,
Wirbelsäule |
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24.-27.SSW |
2.
Blutentnahme zur Antikörperbestimmung, Beratung
Arbeitssituation, Kontaktaufnahme Hebamme |
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30.SSW |
3.
Ultraschall-Screening (Ärztin): Wachstum des Kindes,
Plazentasitz, CTG |
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ab 32. SSW |
Blutentnahme
für Hepatitis-Test, CTG |
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ab 34. SSW |
Bescheinigung
über den voraussichtlichen Entbindungstermin zur
Beantragung von Mutterschaftsgeld (Ärztin/Hebamme), CTG |
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36.-38.SSW |
CTG, Abstriche |
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am Termin |
CTG, vaginale
Untersuchung, evtl. Fruchtwasserspiegelung |
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ET + 10 |
Einleitung der
Geburt |
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Die Vorsorgeuntersuchungen finden bis zur 32.
Schwangerschaftswoche alle 4 Wochen statt, danach alle
2
Wochen, am Entbindungstermin und darüber hinaus alle 2
Tage.
Die Hebammenberufsordnung gibt nur vor, welche
Abstände nicht überschritten werden dürfen. Es ist uns
Hebammen also freigestellt, die Vorsorgeuntersuchung
auch in kürzeren Abständen durchzuführen. Wenn es die
Frau beruhigt? Für die Ärzte sind die
Mutterschaftsrichtlinien binden, für mich als Hebamme
nur ein Orientierung. |
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Vorgeschriebene Untersuchungen sind:
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● Blutdruckmessung |
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● Gewichtkontrolle
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● Blutentnahme gemäß der Mutterschutzrichtlinien s.o. |
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● Kontrolle von Wassereinlagerungen |
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● Kontrolle des Urins |
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● Kontrolle
des kindlichen Herztöne (CTG) |
● Untersuchung des MM incl.
Messung des Scheiden-
ph´s zur Früherkennung von
vaginalen Infektionen,
die häufig vorzeitige Wehentätigkeit auslösen können |
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● Feststellung der Lage des Kindes |
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