Man
beginnt in der 30. Schwangerschaftswoche mit
dem CTG schreiben. Hierbei wird ein Ultraschallknopf
für die kindlichen Herztöne und ein Druckknopf für
die Messung der Wehentätigkeit auf der Bauchdecke
mit Hilfe von Gurten befestigt.
Unter bestimmten
Umständen werden manche Frauen mit Beschwerden
wie vorzeitige Wehentätigkeit auch schon in einer
früheren Schwangerschaftswoche an den
Wehenschreiber angeschlossen.
CTG´s
werden im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen und bei
Beschwerden geschrieben.
Ein CTG gibt Aufschluss
darüber, wie es dem Kind im Mutterleib geht und ob Wehentätigkeit der Gebärmutter
vorhanden ist.
Unter der Geburt wird in bestimmten Abständen ebenfalls
CTG geschrieben. Gott sei Dank gibt es heute
so etwas wie die Telemetrie, wobei es der Frau trotz
CTG-Ableitung erlaubt ist, sich frei zu bewegen.
Man liegt dann nicht „angeleint“ im Kreißbett, sondern
kann mit Hilfe eines kleinen, tragbaren Kästchens brav
die Treppen auf und ab steigen. Ein optimaler Kompromiss
zwischen Bewegungsfreiheit und CTG-Pflicht.
Die
Telemetrie macht auch eine CTG-Ableitung während einer
Wassergeburt möglich.